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   AGH Niedersachsen, 09.12.2013 - AGH 24/12 (II 15/12a)   

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https://dejure.org/2013,43141
AGH Niedersachsen, 09.12.2013 - AGH 24/12 (II 15/12a) (https://dejure.org/2013,43141)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 09.12.2013 - AGH 24/12 (II 15/12a) (https://dejure.org/2013,43141)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Dezember 2013 - AGH 24/12 (II 15/12a) (https://dejure.org/2013,43141)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 09.12.2013 - AGH 24/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs käme es darauf allerdings nicht einmal an (BGH Beschluss vom 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187).
  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 09.12.2013 - AGH 24/12
    Von einem Widerruf der Zulassung des in Vermögensverfall geratenen Anwalts kann somit nur dann abgesehen werden, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung eine sichere Prognose dahingehend getroffen werden kann, dass sich die typischen Gefahren, die mit dem Vermögensverfall eines Anwalts verbunden sind, nicht realisieren werden (BGH AnwBl 2010, 442 ff.) Die Feststellungslast für das Vorliegen eines solchen Ausnahmefalles obliegt dem Rechtsanwalt (BGH Urteil vom 02.07.2012 AnwZ (Brfg) 16/11).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90

    Ermittlung des Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 09.12.2013 - AGH 24/12
    Beweisanzeichen für einen solchen Vermögensverfall sind die Erwirkungen von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr. BGH vom 25.03.2003, AnwZ (B) 80/90, NJW 1991, 2083 bis 2084).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - 13 C 45/11

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin wird mangels Kapazitäten und Verringerung

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 09.12.2013 - AGH 24/12
    Forderung der Kommunikation und Wirtschaft GmbH aus dem Urteil des AG O. vom 16.05.2011 Az. 13 C 45/11 über 1.677,90 EUR zuzüglich Zinsen und Kosten.
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